Rechtsanwaltsgebühren

Die Höhe der Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit errechnet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das Gesetz regelt die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Tätigkeit und für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren. Diese errechnen sich in der Regel nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit.

Möglich ist ebenfalls eine vom RVG losgelöste schriftliche Honorarvereinbarung als Pauschalvergütung oder Vergütung nach festen Stundensätzen. 

In jedem Fall bespreche ich vor Annahme des Mandats ausführlich die im Falle einer Beauftragung zu zahlende Vergütung .

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Gebühr für meine Erstberatung höchstens 190,- Euro (netto).

Für die Zahlungsvermittlung und Auskehrung von Fremdgeld durch den Rechtsanwalt fällt eine Hebegebühr gemäß Nr. 1009 VV RVG an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken ab. Vor Mandatserteilung ist es empfehlenswert, telefonisch bei der Rechtsschutzversicherung unter Darstellung des Sachverhaltes nachzufragen, ob Deckungsschutz bestehen kann. 

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung ändert nichts an der grundsätzlichen Zahlungspflicht dem Anwalt gegenüber. Im Falle der Ablehnung der Kostendeckung oder infolge einer nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckten Streitwerterweiterung während des Verfahrens, sind die anwaltlichen Gebühren direkt vom Mandanten zu tragen.